Hunde
- Meldefrist: 10 Tage Online-Schalter
- Die Hundesteuer ist jährlich am 31. März fällig. Die Rechnungen werden im Januar versendet.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
- zh.ch/hunde
- codex-hund.ch - Wissenswertes über Hunde
- AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde /
- Flyer Ich werde Hundehalter. Was muss ich beachten?
- Informationen und Meldepflichten
- Prozessübersicht
- Veterinäramt Kanton Zürich - Hunde / Online-Shop
Bezugsorte Hundekotbeutel
es gilt eine Aufnahmepflicht von Hundekot
- Gemeindeverwaltung (gefaltete und Rollen)
- Dorfladen (gefaltete)
- Online-Schalter (gefaltete)
Links
- Fellnasenhaus - Hundebetreuung Aathal-Seegräben
- STMZ - Schweizerische Tiermeldezentrale
- AMICI-App - Ein wertvolles Hilfsmittel für engagierte Tierfreunde
- Merkblatt - Heisse Tipps für coole Hunde (Sommerhitze)
- tierschutz.com - Hunde
- Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
- Augen auf beim Hundekauf!
- Luna & Filou - Die schweizweite Kampagne zum Wohl der Katzen
- katzenelend.ch - Weshalb sollten Katzen kastriert werden?
Hundeausbildung
- zh.ch/hunde
- mit Kurs-Guide Ausbildungspflicht berechnen
Hundeverabgabung
- Hunde im Sinne von § 25 Hundegesetz sind von der Abgabe befreit, sofern die Hundehalterin oder Hundehalter den erforderlichen Nachweis bzw. die Anerkennung erbringen können.
- Stirbt ein Hund vor dem 30. Juni, hat die Halterin oder der Halter einen Anspruch auf die Rückerstattung der halben Abgabe, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
- Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
- Hält sich ein Hund weniger als drei Monate im Kanton auf, ist für ihn keine Abgabe zu entrichten.
Rechtliche Grundlagen
- Hundegesetz
- Hundeverordnung
- Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren
- Weitere rechtliche Grundlagen - Veterinäramt Kanton Zürich (ganz nach unten scrollen unter "Weiterführende Informationen">"Rechtliche Grundlagen")
Preis
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_zur_Hundehaltung_Gemeinde_Seegraben_2021_Januar.pdf (PDF, 263.26 kB) | Download | 0 | Merkblatt_zur_Hundehaltung_Gemeinde_Seegraben_2021_Januar.pdf |
AMICUS-Information.pdf (PDF, 225.4 kB) | Download | 1 | AMICUS-Information.pdf |
Flyer_Leinenpflicht.pdf (PDF, 34.84 kB) | Download | 2 | Flyer_Leinenpflicht.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hundewesen | 043 477 40 91 | einwohnerkontrolle@seegraeben.ch |