Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegt werden (§75 EG KESR und Art. 442 Abs. 1 ZGB). Diese Hinterlegung ist nicht zwingend. Da der Aufbewahrungsort frei wählbar ist, empfiehlt es sich, den jeweiligen Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen zu lassen, damit der Vorsorgeauftrag leichter auffindbar ist.
- KESB - Vorsorgeauftrag
- Pro Senectute - Vorsorgeauftrag
- Schweizerisches Rotes Kreuz - Vorsorgeauftrag
- Pro Infirmis - Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 477 40 91 | einwohnerkontrolle@seegraeben.ch |