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Asyl- und Flüchtlingswesen

Im Auftrag von Bund und Kanton betreut die Gemeinde Seegräben asylsuchende Menschen und sorgt für ihre Unterbringung. Die Zuteilung in die Gemeinde erfolgt durch den Kanton Zürich. Die Gemeinde bleibt zuständig vom Tag der Ankunft in der Gemeinde bis zur Asylgewährung oder bis zum Tag der Ausreise.

Zu den Aufgaben gehört auch, Asylsuchende, Schutzsuchende und Flüchtlinge erfolgreich zu integrieren.

In der Gemeinde Seegräben werden Asylsuchende, Schutzsuchende und Flüchtlinge durch das Sozialsekretariat betreut und begleitet. Die Asylbetreuung sowie die Sozialberatung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Bei Fragen steht Ihnen das Sozialsekretariat gern zur Verfügung.

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