Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung
Das Gesuch ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Für Veranstaltungen, bei denen Schall ab 93dB im Stundenmittel auf das Publikum einwirkt oder Laserstrahlen eingesetzten werden, verweisen wir auf die V-NISSG.
- zh.ch - Infoseite und Meldestelle für Veranstaltungen mit Schall über 93dB
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 477 40 91 | einwohnerkontrolle@seegraeben.ch |