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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht, Leistungen der AHV und anderer Sozialversicherungen.

Für den Vollzug ist die Abteilung Sozialversicherungen der Stadt Wetzikon zuständig.

Für spezifische Fragen steht Ihnen auch die kantonale Ausgleichskasse (Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich) zur Verfügung. www.svazurich.ch

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Rutschbergstrasse 10
8607 Aathal-Seegräben
Tel. 043 477 40 95
Fax 043 477 40 99
soziales@seegraeben.ch

Öffnungszeiten

Montag:        09.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch:      09.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag:         07.00 - 14.00 Uhr

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
830.1 Anschlussvertrag Zusatzleistungen zur AHV/IV 1. Juli 2010