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Schiesspflicht

Die Schiessdaten finden Sie unter Amtliche Publikationen.

Wer ist schiesspflichtig?

Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 wird sistiert. Das Obligatorische Programm muss nicht zwingend geschossen werden, die Teilnahme ist freiwillig.

Ansonsten sind folgende AdA schiesspflichtig:

  • Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die als am Sturmgewehr ausgebildet gelten, erfüllen im Jahr nach der Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht und Abrüstung jährlich eine obligatorische und ausserdienstliche Schiessübung mit der persönlichen Waffe.
  • Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen Sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 m schiessen. Schiesspflichtige Angehörige der Armee, welche ihre Dienstpflicht im Durchdienermodell abgeschlossen haben, bleiben anschliessend während drei Jahren schiesspflichtig und werden im vierten Jahr abgerüstet und entlassen. 

Quelle: zh.ch - Schiesspflicht

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