Fällung der grossen Lärche im Hüenerholz
Im Januar 2024 wurde die grosse Lärche im Hüenerholz (Seegräben) gefällt. Stefan Burch, Revierförster, berichtet von diesem ehrfürchtigen Akt und nennt die Gründe:
"Die über 200-jährige Lärche im Hüenerholz war von ihrer Grösse her ein Naturdenkmal. Gerne lasse ich solche Bäume auch einfach stehen. In diesem Fall gab es aber mehrere Gründe (siehe Aufzählung unten), weshalb wir sie gefällt haben. Es war ein sinnlicher Akt, der ein Forstmann in seiner Laufbahn nur wenige Male erlebt.
- Die Lärche wurde in früheren Zeiten gewertastet. Das heisst, man hat bis auf eine Höhe von 20 m über Boden die Äste entfernt, um einen schönen, astlosen Stamm hinzukriegen. Das Ziel war also schon von meinen Vorgängern (sieben Förstergenerationen!) einen wertvollen Stamm zu produzieren. Dieser war nun bereit zum Nutzen. Mit solchen Stämmen ist es so wie mit den Äpfeln am Baum. Du musst sie pflücken, wenn sie reif sind.
- Weiter war der Wuchs sehr schief. Die Lärche hing ca. 8 m aus dem Lot und hatte dadurch einen Schiefstand, wie der Schiefe Turm von Pisa. Es bestand die Gefahr, dass sie eines Tages umfallen würde. Wir hatten einen solchen Vorfall vor zwei Jahren bei den Gutshäusern im Aatal, wo eine Esche über die Fassade krachte.
- Zu guter Letzt war es auch eine Sicherheitsfrage, weil der Bodenholzweg bei der Lärche vorbeiführte und bei einem Umsturz Personen zu Schaden kommen könnten. Der Waldbestand rundherum ist mittlerweile so gross, dass er in die Krone der Lärche einwächst und Schaden nehmen würde. Durch das Fällen können wir diesen Umstand nun verhindern und der Jungwald kann sich in die Höhe strecken.
Fakten zum Baum
- 100 cm BHD (Brusthöhendurchmesser = Durchmesser eines stehenden Baumstammes in der Brusthöhe von 1,30m)
- 203 Jahre alt
- 20 m astreiner Stamm
- 41 m Höhe (wie ein 14-stöckiges Hochhaus)
- 10 m3 Stamminhalt
Hinter der Lärche wächst übrigens noch eine dicke Föhre. Diese hat man von der Strasse aus wegen der Lärche nicht beachtet. Sie ist jedoch auch ein wunderbarer Baum und kommt nun zu Geltung."