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Öffentliche Auflage Fuss- und Radwegbrücke Aathal

18. April 2025
Öffentliche Mitwirkung – Neubauprojekt Fuss- und Fahrradbrücke Aathal mit Senkrechtaufzug, Öffentliche Planauflage gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung, Seegräben

Titel der Planauflage
Neubauprojekt Fuss- und Fahrradbrücke Aathal mit Senkrechtaufzug, Öffentliche Planauflage gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung

Projektbeschreibung
Mit einer rund 300 m langen und 40 m hohen Brücke soll eine attraktivere und unabhängig von den Hauptverkehrsachsen geführte Langsamverkehrs-Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen von Seegräben geschaffen werden. Ziel ist es, das kommunale Schul- und regionale Wanderwegnetz sinnvoll und hindernisfrei zu ergänzen und aufgrund des mit 3 m Breite gewählten Brückenquerschnittes auch das regionale Radwegnetz aufzuwerten. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, den S-Bahnhof Aathal, erfolgt via Brücke und Senkrechtaufzug.

Entscheidinstanz
Gemeinderat Seegräben

Beschlussdatum
08.04.2025

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Seegräben eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter seegraeben.ch sowie die in der Verwaltung aufgelegten Originaldokumente. 

Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost an den Gemeinderat Seegräben, Rutschbergstrasse 10, 8607 Aathal-Seegräben gerichtet werden.

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht.

Kontaktstelle
Gemeinde Seegräben
Rutschbergstrasse 10
8607 Aathal-Seegräben

Frist
Ablauf der Frist: 23.05.2025

Ansicht Hängebrücke (S. Aschwanden, Aschwanden & Partner)

Zugehörige Objekte

Name
01 2025-03-31 TB Brücke Aathal mit Anhängen_V1 (PDF, 23.83 MB) Download 0 01 2025-03-31 TB Brücke Aathal mit Anhängen_V1
02 2025-03-31 Fussgängerbrücke Aathal (PDF, 2.91 MB) Download 1 02 2025-03-31 Fussgängerbrücke Aathal
03 2025-03-31 Lift_Situation Schnitte (PDF, 1.98 MB) Download 2 03 2025-03-31 Lift_Situation Schnitte
04 2025-03-31 UE Rodungsgesuch (PDF, 2.66 MB) Download 3 04 2025-03-31 UE Rodungsgesuch
05 2025-03-31 Sit Rodungsgesuch (PDF, 1.48 MB) Download 4 05 2025-03-31 Sit Rodungsgesuch
06 2025-03-31 Landerwerbsplan (PDF, 1.4 MB) Download 5 06 2025-03-31 Landerwerbsplan
07 2025-04-08 Beschluss Gemeinderat (PDF, 2.69 MB) Download 6 07 2025-04-08 Beschluss Gemeinderat
08 2022-05-10 Beilage Technischer Bericht erweitertes Variantenstudium_inkl Beilagen (PDF, 5.79 MB) Download 7 08 2022-05-10 Beilage Technischer Bericht erweitertes Variantenstudium_inkl Beilagen
09 2025-03-31 Beilage Kurzgutachten Brücke Aathal-Seegräben (PDF, 2.36 MB) Download 8 09 2025-03-31 Beilage Kurzgutachten Brücke Aathal-Seegräben