eBaugesucheZH - Der elektronische Baubewilligungsprozess im Kanton Zürich
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittungen (ebenfalls in dreifacher Ausgabe) einreichen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 043 477 40 92 | gemeinderatskanzlei@seegraeben.ch |